Beratung ausländischer Arbeitnehmer
Unternehmen, die in der Türkei tätig sind, beschäftigen ausländisches Personal, um sich auf der internationalen Konkurrenz zu behaupten.
Gemäß den Bestimmungen des Internationalen Arbeitsgesetz Nr. 6735 (6735 sayılı Uluslararası İşgücü Kanunu) müssen Ausländer eine Genehmigung beantragen, bevor sie in der Türkei arbeiten dürfen. Aus diesem Grund ist es für Unternehmen, die ausländisches Personal beschäftigen wollen, äußerst wichtig, sich professionell bei der Thema Beschäftigung das ausländische Personal beraten zu lassen, damit sie keine Probleme mit Gesetzen und Vorschriften beschäftigen zu können.
Ausländer können ihre erste Arbeitsgenehmigung in der Türkei gemäß dem Internationalen Arbeitsgesetz Nr. 6735 und den einschlägigen Gesetzen beantragen. Somit können Ausländer ihre erste Arbeitserlaubnis Antrag;
Aus dem Ausland, über die Botschaften oder Generalkonsulaten der Türkei
Aus dem Inland, beim Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit beantragen.
Der Antrag auf Verlängerung der Arbeitserlaubnis wird über das System 60 Tage vor Ablauf gestellt, in jedem Fall aber vor Ablauf der Arbeitserlaubnis.
Die Arbeitserlaubnis eines Ausländers, dessen Verlängerungsantrag genehmigt wurde, ist beim ersten Verlängerungsantrag bis zu zwei Jahre und bei weiteren Verlängerungsanträgen bis zu drei Jahre für denselben Arbeitgeber gültig. Bewerbungen für eine Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber werden nach den Verfahren und Grundsätzen der ersten Bewerbung beurteilt.
Anträge auf Arbeitserlaubnis werden gemäß den von der Generaldirektion für internationale
Arbeitskräfte festgelegten Bewertungskriterien abgeschlossen. Es erleichtert Ihnen die Arbeit, sich von einer Beratungsfirma beraten zu lassen, ob die von Ihnen in Ihrer Bewerbung genannten Punkte den relevanten Kriterien entsprechen.
Arten von Arbeitserlaubnissen sind wie folgend;
-Befristete Arbeitserlaubnis - Unbefristete Arbeitserlaubnis - Türkise Karte
Daneben in den Verträgen, an denen die Türkei beteiligt ist; Wenn die nationalen Rechtsvorschriften nicht verletzt und die Rechtsvorschriften über freiberufliche Dienstleistungen eingehalten werden, können unter Betrachtung der Stellungnahmen der zuständigen Behörden ausnahmsweise Arbeitsgenehmigungen erteilt werden. Solche Genehmigungen werden als außergewöhnliche Arbeitsgenehmigungen bezeichnet, und die Verlängerung und Aufhebung dieser Genehmigungen unterliegen den allgemeinen Bestimmungen der Durchführungsverordnung des Internationalen Arbeitsgesetz Nr. 6735.
Als BB-Immigration Consultancy leisten wir Beratungdienst für alle Unternehmen (Juristische Personen), das ausländische Personal in der Türkei beschäftigen möchten, und alle anderen, die eine Arbeitserlaubnis erhalten möchten.
Wir leisten auch die folgenden Dienstleistungen an;
- Detaillierte Informationen über die Arbeitserlaubnis von Ausländern in der Türkei
- Beratung zum Rekrutierungsprozess von ausländischem Personal und Vorbereitung von Arbeitsverträgen
- Management und Verlängerung des Aufenthalts von ausländischem Personal in der Türkei
- Beratung zu Lohngestaltung und Arbeitsbedingungen des einzustellenden ausländischen Personals
- Weiterverfolgung von Anträgen auf Arbeitserlaubnis von ausländischem Personal in der Türkei
Unternehmen, die ausländisches Personal in der Türkei beschäftigen wollen, müssen sich dabei an die gesetzlichen Vorschriften halten. Andernfalls kann es schwerwiegenden Planungsfehlern und Personalausfällen geschehen. Als BB-Immigration Consultancy stellen wir in jedem Moment des Personalbeschaffung von ausländischem Personal zu seite und sorgen dafür, dass die Verfahren im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften abgewickelt werden.
Wenn Sie auch ausländisches Personal beschäftigen möchten, können Sie uns für weitere Informationen kontaktieren.